FAQ · Immobiliengutachten

Häufige Fragen rund um Immobiliengutachten

Von den Kosten über die Anerkennung bis zu Erbe, Scheidung und Finanzamt: Hier finden Sie klare Antworten – und passende Ratgeber-Beiträge zum Vertiefen.

Kosten & Ablauf

Kosten, Ablauf und Dauer

Was kostet ein Immobiliengutachten?
Für wohnwirtschaftliche Objekte gibt es ein Kurzgutachten inklusive Vor-Ort-Beratung zum Pauschalpreis von 999,00 € (inkl. ges. MwSt.). Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird individuell nach Objekt und Umfang kalkuliert. In der kostenlosen Ersteinschätzung nenne ich Ihnen einen klaren, verbindlichen Preis.
Ist die erste Einschätzung kostenlos?
Ja. Die erste telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Dabei klären wir Ihren Anlass und welche Gutachtenart wirklich zu Ihrer Situation passt.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Nach dem Ortstermin erhalten Sie Ihr Gutachten in der Regel innerhalb weniger Tage bis rund zwei Wochen – je nach Umfang und Objekt. Kurzfristige Termine sind im Raum Memmingen und im Unterallgäu meist schnell möglich.
Wie läuft die Bewertung ab?
In vier Schritten: kostenloses Erstgespräch, Ortstermin mit Sichtung der Unterlagen, Wertermittlung nach den anerkannten Verfahren und schließlich das schriftliche, nachvollziehbare Gutachten – auf Wunsch mit Besprechung.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Hilfreich sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohn- oder Nutzflächenberechnung sowie Angaben zu Modernisierungen. Fehlende Unterlagen sind kein Problem – ich unterstütze bei der Beschaffung.
Gutachten-Arten

Gutachten-Arten und Anerkennung

Worin unterscheiden sich Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Ein Kurzgutachten liefert eine marktnahe, kompakte Einschätzung für interne Entscheidungen, Verkauf oder familieninterne Übergaben. Für Finanzamt, Gericht oder eine Erbauseinandersetzung ist das vollständige Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich, das allen rechtlichen Anforderungen standhält.
Wird Ihr Gutachten vom Finanzamt und vor Gericht anerkannt?
Ja. Als zertifizierter Sachverständiger (DIAZert LF nach DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-akkreditiert) erstelle ich gerichtsfeste Gutachten, die bei Finanzämtern, Gerichten, Anwälten und Banken anerkannt sind.
Was bedeutet „gerichtsfest“?
Ein gerichtsfestes Gutachten ist vollständig, methodisch sauber und von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt. Jeder Rechenschritt und jede Annahme ist nachvollziehbar dokumentiert, sodass es der Prüfung durch Gerichte und Behörden standhält.
Worauf sollte ich bei der Zertifizierung achten?
Achten Sie darauf, dass die Zertifizierung von einer DAkkS-akkreditierten Stelle stammt. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt – gerade fürs Finanzamt entscheidet die geprüfte Qualifikation über die Anerkennung.
Kann ich ein bestehendes Gutachten prüfen lassen?
Ja. Wenn Ihnen bereits ein Gutachten vorliegt, an dessen Ergebnis oder Herleitung Sie zweifeln, prüfe ich es und ordne es fachlich ein – eine wertvolle Zweitmeinung, gerade bei hohen Beträgen.
Erbe, Scheidung & Finanzamt

Erbe, Scheidung und Finanzamt

Ist eine Bewertung bei Erbengemeinschaften sinnvoll?
Unbedingt. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine faire, von allen Erben akzeptierte Grundlage, verhindert Streit und wird vom Finanzamt für die Erbschaftsteuer anerkannt.
Das Finanzamt hat meine Immobilie zu hoch bewertet – was kann ich tun?
Das Finanzamt bewertet typisiert und ohne Besichtigung. Nach § 198 BewG dürfen Sie durch ein qualifiziertes Gutachten den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nachweisen und so Erbschaft- oder Schenkungsteuer senken. Wichtig ist, die Einspruchsfrist zu beachten.
Welcher Stichtag gilt bei einer Scheidung?
Für den Zugewinnausgleich ist beim Endvermögen regelmäßig die Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Der Verkehrswert der Immobilie wird auf diesen Stichtag bezogen – nicht auf den Tag der Besichtigung.
Kann ich mit einem Gutachten bei der Schenkung Steuer sparen?
Häufig ja. Ein realistischer, nachgewiesener Verkehrswert senkt die Bemessungsgrundlage. In Kombination mit den persönlichen Freibeträgen lässt sich die Schenkungsteuer so spürbar reduzieren. Die steuerliche Gestaltung stimmen Sie mit Ihrem Steuerberater ab.
Wie lässt sich eine Teilungsversteigerung vermeiden?
Meist entzündet sich der Streit am Wert. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine gemeinsame Grundlage, auf der sich Erben oder Ehepartner gütlich auf Verkauf oder Auszahlung einigen können – deutlich günstiger als eine Teilungsversteigerung.
Kauf, Finanzierung & Miete

Kauf, Finanzierung und Miete

Was bringt mir eine Hauskaufberatung?
Ich begleite Sie vor dem Kauf zur Besichtigung, beurteile Bausubstanz und Zustand mit Messtechnik und ordne den geforderten Preis realistisch ein. So kaufen Sie mit Sicherheit statt aus dem Bauchgefühl und haben Argumente für die Verhandlung.
Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Beleihungswert?
Der Verkehrswert bildet den aktuell erzielbaren Marktpreis ab. Der Beleihungswert ist der von Banken bewusst vorsichtig angesetzte, nachhaltig erzielbare Wert für die Kreditsicherung – er liegt in der Regel unter dem Verkehrswert.
Kann ich mit einem Gutachten den Kaufpreis verhandeln?
Ja. Eine neutrale Wertermittlung liefert sachliche Argumente – etwa zu Sanierungsstau oder einem über dem Marktwert liegenden Preis. Schon ein moderater Nachlass übersteigt die Beratungskosten meist um ein Vielfaches.
Wie hoch darf ich die Miete anheben?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, begrenzt durch die gesetzliche Kappungsgrenze. Fehlt ein aktueller Mietspiegel, ist ein mit Gründen versehenes Mietwertgutachten nach § 558a BGB ein anerkanntes Begründungsmittel.
Wie erhöhe ich die Abschreibung (AfA) meiner vermieteten Immobilie?
Abschreibbar ist nur der Gebäudeanteil, nicht der Boden. Ein sachgerecht ermittelter, höherer Gebäudeanteil erhöht die AfA. Ein Gutachten kann eine bessere Aufteilung nachweisen als die pauschale Arbeitshilfe des Finanzamts.
Region & Objekte

Region, Objekte und Zusammenarbeit

In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Mein Sachverständigenbüro hat seine Heimat in Memmingen. Ich bin im gesamten Unterallgäu, in Oberschwaben, im Ost- und Oberallgäu sowie – dank der Lage an A7 und A96 – überregional in ganz Deutschland für Sie im Einsatz.
Bewerten Sie auch Gewerbe- und Spezialimmobilien?
Ja. Neben Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken bewerte ich auch Gewerbeobjekte sowie besondere Immobilien wie Hotels, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen – auf Wunsch nach internationalen Verfahren wie DCF- und Investmentmethode.
Muss ich beim Ortstermin anwesend sein?
Ihre Anwesenheit oder die einer bevollmächtigten Person ist sinnvoll, damit alle Bereiche zugänglich sind und Rückfragen sofort geklärt werden können. Alternativ lässt sich der Zugang mit Hausverwaltung oder Mieter organisieren.
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
Der Verkehrswert bezieht sich immer auf einen konkreten Wertermittlungsstichtag. Das kann der Tag der Besichtigung sein, aber auch ein zurückliegendes Datum – etwa der Todestag bei einer Erbschaft.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht eine Maklereinschätzung?
Eine Maklereinschätzung dient dem Verkauf und ist nicht neutral. Sobald es um Finanzamt, Gericht, Erbe oder Scheidung geht, ist ein unabhängiges Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen erforderlich, das rechtlich Bestand hat.

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