Mietwertgutachten & ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) in Memmingen
Die rechtssichere Grundlage für Mieterhöhungen und Mietstreitigkeiten: die ortsübliche Vergleichsmiete, ermittelt durch ein Sachverständigengutachten.

Wie hoch darf die Miete sein?
Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Doch wie hoch diese im konkreten Fall liegt, ist oft strittig – besonders dort, wo kein qualifizierter Mietspiegel existiert.
Ein Mietwertgutachten schafft hier Klarheit: Es ermittelt die ortsübliche Vergleichsmiete für Ihre Wohnung oder Ihr Objekt fundiert und nachvollziehbar. Damit haben Vermieter eine belastbare Grundlage für die Mieterhöhung – und Mieter eine objektive Einordnung.
Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich Mietwertgutachten für Memmingen und das Unterallgäu, die als Begründungsmittel und vor Gericht anerkannt sind.
Was besagt § 558 BGB?
§ 558 BGB erlaubt dem Vermieter, die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen – unter Beachtung von Fristen und Kappungsgrenzen. Die ortsübliche Vergleichsmiete bildet dabei die Obergrenze.
Wie eine Mieterhöhung zu begründen ist, regelt § 558a BGB. Als Begründungsmittel nennt das Gesetz ausdrücklich auch ein mit Gründen versehenes Gutachten eines zertifizierter oder qualifizierten Sachverständigen – neben dem Mietspiegel und Vergleichswohnungen.
Gerade in Städten und Gemeinden ohne (qualifizierten) Mietspiegel ist das Sachverständigengutachten deshalb das Mittel der Wahl, um eine Mieterhöhung rechtssicher zu begründen.
Wann Sie ein Mietwertgutachten brauchen
Für Vermieter und Eigentümer in vielen Situationen rund um die Miete.
Mieterhöhung
Zur rechtssicheren Begründung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Kein Mietspiegel
Wo kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt.
Mietstreit
Als Grundlage bei Auseinandersetzungen vor Gericht.
Gewerbemiete
Zur Einordnung marktüblicher Gewerbemieten.
Ertragswert
Als Baustein für die Bewertung vermieteter Immobilien.
Neuvermietung
Zur marktgerechten Ansetzung der Miete.

Wie die ortsübliche Vergleichsmiete entsteht
Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus den üblichen Entgelten für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Ich werte dafür die relevanten Marktdaten aus und beziehe die konkreten Merkmale Ihrer Immobilie ein.
Das Ergebnis ist ein mit Gründen versehenes Gutachten, das die Vergleichsmiete nachvollziehbar herleitet – genau so, wie es § 558a BGB als Begründungsmittel vorsieht.
Damit können Vermieter eine Mieterhöhung sauber begründen und im Streitfall belegen. Das Gutachten dient zugleich als Baustein, wenn der Ertragswert der Immobilie ermittelt werden soll.
Was Ihnen das Gutachten bringt
- Rechtssichere Mieterhöhung – anerkanntes Begründungsmittel
- Ohne Mietspiegel – die Lösung, wo kein Mietspiegel existiert
- Gerichtsfest – belastbar im Streitfall
- Neutral – objektive Herleitung der Vergleichsmiete
- Auch für Gewerbe – marktübliche Mieten einordnen
- Baustein Ertragswert – nutzbar für die Immobilienbewertung
Warum Mietwert und Immobilienwert zusammenhängen
Bei vermieteten Wohn- und Gewerbeimmobilien bestimmt die erzielbare Miete den Ertragswert und damit den Verkehrswert. Eine realistische Einschätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist deshalb nicht nur für Mieterhöhungen wichtig, sondern auch für den Kauf, Verkauf und die Finanzierung von Renditeobjekten.
Ich betrachte beide Perspektiven: die rechtliche Begründung der Miete nach § 558 BGB und die wirtschaftliche Bedeutung für den Wert Ihrer Immobilie. So erhalten Sie ein Gutachten, das mehr kann als nur eine Zahl zu liefern.

So läuft Ihr Gutachten ab
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern Ihren Anlass. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Gutachtenart Sie brauchen und was sie kostet.
Ortstermin
Ich besichtige die Immobilie in Memmingen und Umgebung und sichte alle relevanten Unterlagen.
Wertermittlung
Auf Basis der anerkannten Verfahren nach ImmoWertV und einer belastbaren Datengrundlage ermittle ich den Wert.
Gutachten
Sie erhalten Ihr schriftliches, nachvollziehbares Gutachten termintreu – auf Wunsch mit Besprechung.

Warum ein zertifizierter Sachverständiger
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstelle ich mit Gründen versehene Mietwertgutachten, die als Begründungsmittel nach § 558a BGB und vor Gericht anerkannt sind.
Mit genauer Marktkenntnis in Memmingen und im Unterallgäu und über 30 Jahren Erfahrung ordne ich die ortsübliche Vergleichsmiete auch dort verlässlich ein, wo kein Mietspiegel weiterhilft.
Häufige Fragen zum Mietwertgutachten
Brauche ich ein Gutachten trotz Mietspiegel?
Ist das Gutachten vor Gericht anerkannt?
Gilt das auch für Gewerbemieten?
Hilft das Gutachten auch beim Verkauf?
Was kostet das Mietwertgutachten?
Sind Sie in meiner Region tätig?
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