Gutachten · § 198 BewG

Immobiliengutachten fürs Finanzamt nach § 198 BewG in Memmingen

Erbschaft- oder Schenkungsteuer sparen: Mit einem qualifizierten Gutachten weisen Sie dem Finanzamt den niedrigeren gemeinen Wert Ihrer Immobilie nach.

Immobiliengutachten fürs Finanzamt nach § 198 BewG in Memmingen
Steuergutachten Memmingen

Wenn das Finanzamt zu hoch bewertet

Wird eine Immobilie vererbt oder verschenkt, setzt das Finanzamt für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer einen Wert an. Diesen Wert ermittelt es typisiert nach dem Bewertungsgesetz – also nach pauschalen, standardisierten Verfahren, ohne die Immobilie je gesehen zu haben.

Das Problem: Individuelle wertmindernde Umstände wie Reparaturstau, ein schlechter baulicher Zustand, ungünstige Grundrisse oder Belastungen wie ein Wohnrecht bleiben dabei häufig unberücksichtigt. Die Folge ist oft ein zu hoher Steuerwert – und damit eine zu hohe Steuer.

Genau hier setzt ein qualifiziertes Gutachten an: Es weist den tatsächlichen, niedrigeren Wert nach. Als zertifizierter Sachverständiger erstelle ich in Memmingen und im Unterallgäu Gutachten, die vom Finanzamt anerkannt werden – und die Ihnen bares Geld sparen können.

Rechtsgrundlage

Was besagt § 198 BewG?

§ 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) räumt Ihnen ein wichtiges Recht ein: den „Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts“. Weisen Sie durch ein Gutachten nach, dass Ihre Immobilie weniger wert ist als der vom Finanzamt typisiert ermittelte Wert, ist der niedrigere Wert anzusetzen.

Der gemeine Wert entspricht dabei im Ergebnis dem Verkehrswert nach § 194 BauGB. Das Gutachten muss die wertbestimmenden Umstände nachvollziehbar erfassen und methodisch sauber hergeleitet sein – deshalb sollte es von einem qualifizierten, idealerweise DAkkS-akkreditiert zertifizierten Sachverständigen stammen.

Wichtig ist der richtige Stichtag: Bewertet wird auf den Todestag (bei der Erbschaft) beziehungsweise den Tag der Schenkung. Das Gutachten lässt sich im Rahmen des Feststellungsverfahrens einreichen, häufig mit dem Einspruch gegen den Feststellungsbescheid.

Anlässe

Wann sich das Gutachten lohnt

Immer dann, wenn der Finanzamtswert höher liegt als der tatsächliche Wert Ihrer Immobilie.

Geerbte Immobilie

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung geerbt haben und Erbschaftsteuer anfällt.

Schenkung / Übergabe

Bei Übertragung zu Lebzeiten und vorweggenommener Erbfolge.

Reparaturstau & Mängel

Wenn der Zustand deutlich schlechter ist, als das Pauschalverfahren annimmt.

Belastete Grundstücke

Bei Wohn- oder Nießbrauchrechten, die den Wert mindern.

Zu hoher Bescheid

Wenn der Feststellungsbescheid einen überhöhten Wert ausweist.

Besondere Objekte

Bei ungewöhnlichen Immobilien, die das Standardverfahren schlecht abbildet.

Nachweis des niedrigeren Werts fürs Finanzamt
So funktioniert der Nachweis

Vom überhöhten Bescheid zur niedrigeren Steuer

Zunächst prüfe ich, ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt – nämlich dann, wenn der reale Wert spürbar unter dem Finanzamtswert liegt. In der kostenlosen Ersteinschätzung klären wir das, bevor Kosten entstehen.

Anschließend besichtige ich die Immobilie, dokumentiere den Zustand und alle wertmindernden Umstände und ermittle den gemeinen Wert zum maßgeblichen Stichtag nach den anerkannten Verfahren. Das fertige Gutachten reichen Sie – oder Ihr Steuerberater – beim Finanzamt ein.

Da das Gutachten die individuellen Gegebenheiten Ihrer Immobilie berücksichtigt, führt es regelmäßig zu einem niedrigeren Wertansatz als das pauschale Verfahren des Finanzamts – und damit zu einer geringeren Steuerlast.

Ihr Nutzen

Was Ihnen das Gutachten bringt

  • Weniger Steuer – ein niedrigerer Wert senkt die Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Gesetzlich vorgesehen – der Nachweis ist in § 198 BewG ausdrücklich geregelt
  • Anerkannt – Gutachten eines zertifizierten, akkreditierten Sachverständigen
  • Stichtagsgenau – bewertet auf Todes- bzw. Schenkungstag
  • Individuell – Mängel und Belastungen werden berücksichtigt
  • Planbar – vorab klären wir, ob sich das Gutachten rechnet
Hintergrund

Warum der Finanzamtswert oft zu hoch ausfällt

Das Finanzamt bewertet im Massenverfahren und typisiert. Es kann und will nicht jede Immobilie einzeln besichtigen, sondern rechnet mit Durchschnittswerten. Für eine gepflegte Standardimmobilie mag das passen – bei allem, was davon abweicht, liegt der angesetzte Wert jedoch häufig zu hoch.

Der Gesetzgeber hat genau dafür in § 198 BewG die Möglichkeit geschaffen, den niedrigeren Wert nachzuweisen. Sie zahlen dann Steuer auf den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie – nicht auf einen pauschal angenommenen. Bei den heutigen Immobilienwerten kann die Ersparnis die Kosten des Gutachtens um ein Vielfaches übersteigen.

Warum der Finanzamtswert oft zu hoch ausfällt – Memmingen
Ablauf

So läuft Ihr Gutachten ab

1

Kostenloses Erstgespräch

Sie schildern Ihren Anlass. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Gutachtenart Sie brauchen und was sie kostet.

2

Ortstermin

Ich besichtige die Immobilie in Memmingen und Umgebung und sichte alle relevanten Unterlagen.

3

Wertermittlung

Auf Basis der anerkannten Verfahren nach ImmoWertV und einer belastbaren Datengrundlage ermittle ich den Wert.

4

Gutachten

Sie erhalten Ihr schriftliches, nachvollziehbares Gutachten termintreu – auf Wunsch mit Besprechung.

Andreas Trepping, zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Warum Trepping

Warum die Zertifizierung hier besonders zählt

Gerade bei Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt ist entscheidend, dass der Sachverständige durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle zertifiziert ist. Meine Zertifizierung stammt von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle – eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung.

Ich habe bereits mehrfach Fälle übernommen, in denen zunächst ein nicht ausreichend zertifiziertes Gutachten vorlag und vom Finanzamt nicht akzeptiert wurde – mit entsprechenden Verlusten. Setzen Sie deshalb von Anfang an auf eine belastbare Grundlage.

Als geprüfter Immo-Erbrechts-Experte bin ich zudem auf genau diese Fragestellungen rund um Erbe, Schenkung und Vermögensübertragung spezialisiert.

FAQ

Häufige Fragen zum Gutachten fürs Finanzamt

Lohnt sich ein Gutachten wirklich?
Wenn der Finanzamtswert spürbar über dem tatsächlichen Wert liegt, ja – die Steuerersparnis übersteigt die Gutachtenkosten oft deutlich. In der kostenlosen Ersteinschätzung sage ich Ihnen ehrlich, ob es sich in Ihrem Fall rechnet.
Bis wann kann ich das Gutachten einreichen?
In der Regel im laufenden Feststellungsverfahren, häufig mit dem Einspruch gegen den Feststellungsbescheid. Warten Sie nicht zu lange – achten Sie auf die Fristen im Bescheid.
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
Auf den Todestag bei der Erbschaft bzw. den Tag der Schenkung. Auch zurückliegende Stichtage sind kein Problem.
Wird jedes Gutachten anerkannt?
Nein. Das Finanzamt verlangt ein methodisch sauberes Gutachten von einem qualifizierten Sachverständigen; die Zertifizierung durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle ist hier wichtig.
Gilt das auch bei Schenkungen?
Ja, § 198 BewG gilt sowohl für die Erbschaft- als auch für die Schenkungsteuer.
Für welche Region sind Sie tätig?
Schwerpunkt ist Memmingen und das Unterallgäu sowie Oberschwaben, Ost- und Oberallgäu; über A7 und A96 bin ich überregional im Einsatz.

Prüfen, ob Sie zu viel Steuer zahlen

Schildern Sie mir Ihren Fall – ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten für Sie lohnt.