Immobilienbewertung bei Erbauseinandersetzung in Memmingen
Eine faire Grundlage für die Erbengemeinschaft: das neutrale Verkehrswertgutachten als gemeinsame Basis – und als Schutz vor der teuren Teilungsversteigerung.

Wenn mehrere Erben eine Immobilie teilen müssen
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, entsteht eine Erbengemeinschaft. Ein Haus oder ein Grundstück lässt sich aber nicht einfach aufteilen – und schnell ist Streit vorprogrammiert: Der eine will verkaufen, der andere behalten, der dritte ausgezahlt werden.
Die Grundlage jeder fairen Lösung ist ein objektiver Wert. Erst wenn feststeht, was die Immobilie tatsächlich wert ist, lässt sich sinnvoll über Auszahlung, Übernahme oder Verkauf sprechen. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft diese Basis.
Als unabhängiger Sachverständiger bewerte ich für alle Miterben gemeinsam – niemand wird bevorzugt. Das nimmt Druck aus der Situation und ermöglicht eine Einigung, bevor der Streit eskaliert.
§ 2042 BGB und die Teilungsversteigerung
Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Niemand ist gezwungen, dauerhaft in der Gemeinschaft zu bleiben.
Einigen sich die Erben nicht, droht die Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG – eine besondere Form der Zwangsversteigerung, mit der ein Miterbe die Auflösung erzwingen kann. Das Problem: Bei einer Versteigerung wird häufig nicht der volle Verkehrswert erzielt, sodass alle Beteiligten verlieren.
Ein Verkehrswertgutachten hilft, genau das zu vermeiden. Es liefert die faire Zahl, auf deren Basis ein Erbe die anderen auszahlen oder die Immobilie einvernehmlich zum Marktwert verkauft werden kann – ohne den Wertverlust einer Versteigerung.
Wann Sie ein Gutachten brauchen
Sobald eine Immobilie im Nachlass ist und mehrere Erben beteiligt sind.
Mehrere Erben
Wenn eine Erbengemeinschaft sich über den Wert einigen muss.
Übernahme
Wenn ein Erbe die Immobilie behält und die anderen auszahlt.
Verkauf
Als Grundlage für einen fairen Verkaufspreis.
Drohende Versteigerung
Um die teure Teilungsversteigerung abzuwenden.
Finanzamt
Als Wertansatz für die Erbschaftsteuer.
Streit unter Erben
Als objektive Grundlage, die alle akzeptieren können.

So kommen Erben ohne Streit zum Ergebnis
Der häufigste Weg: Ein Erbe übernimmt die Immobilie und zahlt die übrigen entsprechend ihrer Erbquote aus. Grundlage dafür ist der vom Sachverständigen ermittelte Verkehrswert – so weiß jeder, dass er einen fairen Anteil erhält.
Alternativ wird die Immobilie zum Marktwert verkauft und der Erlös verteilt. Auch hier ist ein Gutachten wertvoll, weil es einen realistischen Angebotspreis vorgibt und vor einem Verkauf unter Wert schützt.
Nur wenn keine Einigung gelingt, bleibt die Teilungsversteigerung – der teuerste Weg. Mein Ziel ist es, Ihnen mit einer belastbaren Bewertung genau diese Option zu ersparen.
Was Ihnen das Gutachten bringt
- Faire Aufteilung – jeder Erbe erhält seinen echten Anteil
- Schutz vor Versteigerung – Wertverlust vermeiden
- Neutral – ein Gutachten für alle Miterben
- Steuerbasis – anerkannt fürs Finanzamt
- Streitvermeidung – objektive Zahl statt Dauerkonflikt
- Grundlage für Auszahlung – klarer Betrag für die Übernahme
Warum die Teilungsversteigerung meist die schlechteste Lösung ist
Bei einer Teilungsversteigerung nach § 180 ZVG wird die Immobilie öffentlich versteigert. In der Praxis werden dabei oft Preise unter dem eigentlichen Verkehrswert erzielt – zusätzlich fallen Verfahrens- und Gerichtskosten an. Am Ende erhalten alle Erben weniger, als bei einer einvernehmlichen Lösung möglich gewesen wäre.
Ein frühzeitiges Verkehrswertgutachten ist deshalb die günstigste „Versicherung“ gegen diesen Ausgang. Es schafft die sachliche Grundlage, auf der sich fast jede Erbengemeinschaft einigen kann – und macht die Versteigerung überflüssig.

So läuft Ihr Gutachten ab
Kostenloses Erstgespräch
Sie schildern Ihren Anlass. Ich sage Ihnen ehrlich, welche Gutachtenart Sie brauchen und was sie kostet.
Ortstermin
Ich besichtige die Immobilie in Memmingen und Umgebung und sichte alle relevanten Unterlagen.
Wertermittlung
Auf Basis der anerkannten Verfahren nach ImmoWertV und einer belastbaren Datengrundlage ermittle ich den Wert.
Gutachten
Sie erhalten Ihr schriftliches, nachvollziehbares Gutachten termintreu – auf Wunsch mit Besprechung.

Warum ein zertifizierter, neutraler Sachverständiger
Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger und geprüfter Immo-Erbrechts-Experte bin ich auf genau diese Fälle spezialisiert. Mein Gutachten wird von Finanzämtern, Gerichten und Notaren anerkannt.
Entscheidend ist meine Unabhängigkeit: Ich vertrete keinen einzelnen Erben, sondern liefere die neutrale Zahl, die alle akzeptieren können – mit über 30 Jahren Erfahrung und genauer Marktkenntnis in Memmingen und im Unterallgäu.
Häufige Fragen zur Erbauseinandersetzung
Was, wenn ein Erbe blockiert?
Wie wird ein Erbe ausgezahlt?
Brauche ich das auch fürs Finanzamt?
Auf welchen Stichtag wird bewertet?
Was kostet das Gutachten?
Sind Sie in meiner Region tätig?
Weiterlesen: Ratgeber rund um die Erbauseinandersetzung
Faire Lösung für die Erbengemeinschaft
Schildern Sie mir Ihre Situation – ich schaffe die neutrale Grundlage für Ihre Einigung.
